Die MIOMONDO Garantieverlängerung, mit den dazugehörigen Leistungen, greift automatisch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist und Herstellergarantie. Sie gilt für ausgewählte Kaffeevollautomaten und Siebträger.
Das bietet Ihnen die Garantieverlängerung
Erweiterter Deckungsschutz für Sie
Mit diesem Zertifikat (MIOMONDO-Garantie) bietet Ihnen MIOMONDO, im Anschluss an die gesetzliche Gewährleistungszeit und die Herstellergarantie, Schutz auf Material- und Herstellungsfehler für Ihren o.a. Kaffeevollautomaten oder Siebträger. Der MIOMONDO-Schutz auf Material- und Herstellungsfehler garantiert Ihnen, dass innerhalb der ersten 5 Jahre ab Kaufdatum keinerlei zusätzliche Kosten für Fehleranalysen, Reparatur, Ersatzteile und/oder Gerätetausch für Sie entstehen, falls das geschützte Gerät innerhalb der oben genannten Laufzeit einen Defekt, also einen Schaden aus den beschriebenen Gründen erleidet. Kosten für Ersatzteile und Arbeitszeit sind durch die MIOMONDO-Garantie gedeckt. Der Kassenbeleg zusammen mit diesem Zertifikat und dem defekten Gerät genügt, um im Falle eines Schadens am Gerät die nachstehenden Leistungen einzufordern. Die Leistungen der MIOMONDO-Garantie sind bereits im Kaufpreis der Maschine enthalten. Die MIOMONDO-Garantie beginnt nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungszeit und Herstellergarantie und endet 5 Jahre nach Kaufdatum des geschützten Gerätes.
Das müssen Sie im Schadenfall wissen
Schadenservice für Sie
Zur Anmeldung eines Schadens nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt mit Ihrem MIOMONDO-Fachhändler auf. Die MIOMONDO-Garantie umfasst ausschließlich Schäden, die im Rahmen einer Nutzung der versicherten Maschine entstehen. Informieren Sie Ihren MIOMONDO-Fachhändler zur Fehleranalyse und Reparatur. Sofern sich eine Reparatur als unwirtschaftlich erweisen sollte, erhalten Sie durch Ihren MIOMONDO-Fachhändler ein Ihrem defekten Gerät entsprechendes, gleichwertiges Neugerät. Der Erhalt eines gleichwertigen Neugerätes bedeutet, dass Sie im Falle eines Totalschadens oder einer unwirtschaftlichen Reparatur als Ersatz für Ihre defekte Maschine ein Neugerät erhalten, welches technisch dem alten Gerät mindestens gleichgestellt ist. Bei Verfügbarkeit gleichwertiger Geräte besteht kein Anspruch auf technisch bessere Geräte. Dieser Anspruch besteht auch dann nicht, wenn das technisch höherwertigere Gerät dem ursprünglichen Anschaffungswert entsprechen würde. Bitte beachten Sie, dass die alte Maschine inkl. aller Original-Zubehörteile in den Besitz des Vertragshändlers übergeht. Geben Sie daher bei einem Ersatz der Maschine alle Original-Zubehörteile, nach Möglichkeit in der Originalverpackung, an Ihren Miomondo-Fachhändler zurück.
Das müssen Sie über die Garantieversicherung wissen
Nicht versicherte Schäden, Obliegenheiten, Sonstiges
Die MIOMONDO-Garantie ist nur gültig in Verbindung mit der Originalrechnung (oder Kopie), diesem Zertifikat und dem defekten Gerät. Die Verwendung des Gerätes für außerhalb der vom Hersteller vorgesehenen Zwecke und Betriebsvorschriften ist nicht gedeckt, sowie die zum Hauptzweck gewerblich genutzten Geräte. Dies gilt auch für Schäden durch Miss- oder unsachgerechten Gebrauch. Leistungen aus der MIOMONDO-Garantie werden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland geleistet. Ansprüche aus der MIOMONDO-Garantie können nur gegenüber MIOMONDO-Fachhändlern geltend gemacht werden. Sofern eine Reparatur, ein Austausch des defekten Gerätes oder sonstige Arbeiten von Dritten durchgeführt werden, welche nicht Mitglied des MIOMONDO-Verbundes sind, besteht aus der MIOMONDO-Garantie kein Ersatzanspruch für Aufwendungen, die durch diese Tätigkeiten entstanden sind. Verbrauchsmaterial und Verschleißteile (zum Beispiel Dichtungen, Mahlscheiben, Ventile) sind nicht gedeckt, es sei denn diese Teile werden im Rahmen eines versicherten Schadens getauscht und sind Teil des defekten Teils, wie z. B. Dichtungssätze für Brühgruppen, die im Rahmen der Schadenminderungspflicht eine günstigere Reparatur ermöglichen.
Der Umfang der MIOMONDO-Garantie bezieht sich auf den Auslieferungszustand der Maschine. Die MIOMONDO-Garantie stellt eine subsidiäre Deckung dar. Anderweitig bestehende Versicherungen, Garantien der Gerätehersteller oder Haftungen Dritter sowie Rückrufaktionen des Herstellers sind im Schadensfall vorrangig zu belasten. Durch Fachpersonen durchgeführte Arbeiten (Lieferung, Installation, Aufbau etc.) unterliegen derer Haftung. Schäden in Folge nicht oder zu spät durchgeführter Entkalkung, Reinigung oder Wartung sind nicht gedeckt. Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß (auch Zerkratzen oder Verschrammen der Maschine ohne Beeinträchtigung der technischen Maschinenfunktionalität), sowie eventuelle Kosten für Service, Justage- und Reinigungsarbeiten werden nicht ersetzt. Dies gilt auch für eine allmähliche Verschlechterung der Maschinenleistung. Schäden durch Reparaturversuche oder Eingriffe Dritter ohne Autorisierung sind nicht gedeckt. Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder dritte Personen verursacht werden sind nicht gedeckt. Schäden durch Verschwinden der Maschine (z.B. Verlieren, Vergessen oder unbeaufsichtigtes Liegenlassen) sind nicht gedeckt. Zusätzlich gekauftes Zubehör ist nicht gedeckt. Schäden, die durch die Verwendung oder in Folge von schadhaftem externem Zubehör eintreten, sind nicht gedeckt. Infolge eines gedeckten Totalschadens, (auch bei defekten Original-Zubehörteilen) geht die defekte Maschine inkl. aller Zubehörteile (Netzteile, Kabel, Handbücher, etc.), nach erfolgter Ersatzleistung in den Besitz des Fachhändlers über. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von zwei Wochen übernimmt der Vertragshändler die fachgerechte und für Sie kostenlose Entsorgung. Sofern während der gesetzlichen Gewährleistung oder Herstellergarantie die geschützte Maschine getauscht wurde, müssen zur Einforderung einer Leistung aus der MIOMONDO-Garantie die entsprechenden Nachweise (Lieferschein, Austauschbeleg etc.) über den Austausch vorgelegt werden.
Zudem ist im Falle eines Geräteaustausches der Austauschlieferschein zwingend bis zum Ablauf der MIOMONDO-Garantie aufzubewahren, da dieser zusammen mit dem ursprünglichen, originalen Kassenbeleg als Nachweis für eventuelle weitere Schadenansprüche gilt. Im Falle eines Gerätetausches im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung oder Herstellergarantie, geht die Miomondo-Garantie auf die neue Maschine über und beginnt wie o.a. am Tag des Ablaufs der gesetzlichen Gewährleistung bzw. Herstellergarantie des Neugerätes. Wird das Gerät im Rahmen der Miomondo-Garantie getauscht, so geht die Miomondo-Garantie auf das Neugerät über und endet am Tag ihres ursprünglichen Ablaufs für das Alt Gerät. Eine Verlängerung oder ein Neubeginn der Miomondo-Garantie wird durch den Gerätetausch nicht bewirkt.
Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung für haushaltsüblich oder auch gewerblich genutzte Kaffeevollautomaten und Siebträger.
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